Zollfreilager · Silber · Seltene Erden
Ein internationaler Lagerort für Menschen, die ihr Vermögen breiter aufstellen möchten.
Wer neben Gold auch Silber oder seltene Erden in Betracht zieht, sucht nach Möglichkeiten, sein Vermögen durch unterschiedliche physische Sachwerte zu ergänzen. Ein Schweizer Zollfreilager kann dafür interessante Lager- und Handelsmöglichkeiten bieten. Entscheidend sind die konkrete Ware, der Lagerstatus und die geltenden steuerlichen Bedingungen.
2 Minuten · unverbindlich · Sie bekommen eine Einschätzung, keinen Verkaufsanruf
Grundlagen
Ein Zollfreilager ist ein Lager unter zollrechtlicher Aufsicht, in dem bestimmte Waren unter besonderen Zoll- und Steuerbedingungen aufbewahrt und gehandelt werden können.
Für Anleger eröffnet dies die Möglichkeit, physische Sachwerte außerhalb Deutschlands zu verwahren, ohne sie unmittelbar nach Deutschland einzuführen.
Insbesondere bei Silber und anderen grundsätzlich umsatzsteuerpflichtigen Metallen kann die steuerliche Behandlung einen wichtigen Unterschied machen. Welche Abgaben tatsächlich entstehen, hängt davon ab, wo und wie die Waren gekauft, gelagert, verkauft oder ausgeliefert werden.
Diversifikation
Gold gilt für viele Anleger als langfristiger Wertspeicher. Silber und seltene Erden eröffnen weitere Möglichkeiten zur Diversifikation. Mehr zu Gold lesen Sie unter Gold sparen & Depot.
Edelmetall und Rohstoff
Silber ist sowohl Edelmetall als auch wichtiger industrieller Rohstoff. Es wird unter anderem in der Elektrotechnik, Solarindustrie und weiteren technischen Anwendungen eingesetzt.
Technologiemetalle
Seltene Erden werden für zahlreiche Zukunftstechnologien benötigt, beispielsweise in Elektromotoren, Windkraftanlagen und industriellen Spezialanwendungen.
Ihre strategische Bedeutung macht sie für bestimmte Anleger interessant. Gleichzeitig bestehen besondere Risiken hinsichtlich Handelbarkeit, Preisbildung und Wiederverkauf.
Zollfreilager 2026
Deutschland
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland eine wichtige steuerliche Änderung. Die frühere Umsatzsteuerlagerregelung nach § 4 Nr. 4a UStG wurde aufgehoben. Für bestimmte Altbestände bestehen Übergangsregelungen.
Die damit verbundenen früheren Umsatzsteuervergünstigungen für entsprechende deutsche Umsatzsteuerlager können deshalb nicht einfach für neue Geschäfte fortgeführt werden.
Schweiz
In der Schweiz bestehen weiterhin zollrechtliche Lagerverfahren, bei denen Waren unter besonderen Voraussetzungen gelagert und gehandelt werden können.
Für Anleger ist dabei entscheidend, dass eine Lagerung in der Schweiz nicht automatisch bedeutet, dass sämtliche Käufe, Verkäufe oder späteren Auslieferungen steuerfrei sind. Insbesondere bei einer Einfuhr nach Deutschland müssen die jeweils geltenden Einfuhr- und Umsatzsteuerregelungen berücksichtigt werden.
Fazit: Deutschland und die Schweiz bieten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Entscheidend ist nicht nur der Standort des Lagers, sondern die konkrete Gestaltung des jeweiligen Geschäfts.
Stand: Oktober 2026. Grundlagen: Jahressteuergesetz 2024 (Art. 26) und BMF-Schreiben vom 29.12.2025 zur Aufhebung der Umsatzsteuerlagerregelung; Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu offenen Zolllagern und Zollfreilagern. Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung.
Kostenlose Umschichtung in Gold
Ihre Anlageentscheidung von heute muss nicht für immer gelten. Bei Metallorum können Sie Ihre eingelagerten Sachwerte zu einem späteren Zeitpunkt ohne zusätzliche Umschichtungsgebühren in physisches Gold umschichten.
Das Besondere: Sie können Ihr Gold anschließend an einem unserer Metallorum-Standorte persönlich abholen.
01
Investieren Sie beispielsweise in Silber oder ausgewählte Technologiemetalle und lassen Sie Ihre Bestände sicher verwahren.
02
Sie entscheiden selbst, wann Sie Ihre Bestände umschichten möchten.
03
Lassen Sie Ihre vorhandenen Sachwerte ohne zusätzliche Umschichtungsgebühren in physisches Gold umschichten.
04
Nach der Umschichtung besitzen Sie physisches Gold, das für Sie verwahrt wird.
05
Auf Wunsch können Sie Ihr Gold an einem unserer Metallorum-Standorte abholen.
Ihre Vorteile: Keine zusätzlichen Umschichtungsgebühren. Physisches Eigentum. Persönliche Abholung.
Für wen eignet sich das?
Ein Zollfreilager kann insbesondere für Menschen interessant sein, die:
Ob diese Form der Lagerung sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Vermögensstruktur, der geplanten Haltedauer und den jeweiligen Kosten ab.
Häufige Fragen
Ein Zollfreilager ist ein zollrechtlich überwachtes Lager, in dem Waren unter besonderen Zoll- und Steuerbedingungen verwahrt werden können.
Ja, grundsätzlich ist die Lagerung von Silber in geeigneten Schweizer Zollfreilagern möglich. Welche steuerlichen Bedingungen gelten, hängt von der konkreten Transaktion ab.
Die bisherige deutsche Umsatzsteuerlagerregelung nach § 4 Nr. 4a UStG wurde zum 1. Januar 2026 aufgehoben. Für Altbestände gelten besondere Übergangsregelungen.
Das hängt vom jeweiligen Rohstoff, seiner Handelsform und den Bedingungen des Lageranbieters ab. Nicht jede seltene Erde eignet sich gleichermaßen für die physische Anlage oder Lagerung. Einen Überblick gibt unsere Seite Technologiemetalle im Detail.
Eine Umschichtung kann über den Verkauf vorhandener Bestände und den anschließenden Goldkauf erfolgen, sofern die jeweiligen Produkte handelbar sind. Ein unmittelbarer steuerneutraler Tausch ist damit nicht zugesichert.
Eine persönliche Abholung kann nach Vereinbarung über Metallorum erfolgen. Verfügbarkeit, Übergabeort und gegebenenfalls anfallende Abgaben müssen vorher geklärt werden.
Kontakt
Sie beschäftigen sich mit Silber, seltenen Erden oder der internationalen Lagerung physischer Sachwerte? Wir erläutern Ihnen die verfügbaren Möglichkeiten und besprechen, welche Lösungen zu Ihren Vorstellungen passen könnten.
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Hauptsitz: An der Windmühle 6 · 97294 Unterpleichfeld bei Würzburg · Termine nach Vereinbarung
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